Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeine Regelungen
(1) Die Stiftung Weiterbildung Kreis Unna – nicht rechtsfähige Stiftung -, vertreten durch die Wirtschaftsförderungsgesellschaft für den Kreis Unna mbH (WFG), diese vertreten durch die Geschäftsführung, Friedrich-Ebert-Str. 19. 59425 Unna (nachfolgend „Plattformbetreiber“), bietet Kaufleuten im Sinne des Handelsgesetzbuchs, Freiberuflern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts (nachfolgend „Nutzer“) im Rahmen eines Dienstvertrages die Möglichkeit, ihr Business-to-Business System auf dem von ihr betriebenen online-Portal proWeiterbildung PLUS (nachfolgend: „Portal“) gemäß den Vorgaben dieser Nutzungsbedingungen dauerhaft zu nutzen.
(2) Diese Nutzungsbedingungen enthalten abschließend die zwischen dem Plattformbetreiber und dem Nutzer geltenden Bedingungen für die vom Plattformbetreiber im Rahmen dieses Dienstvertrages angebotenen Leistungen. Von diesen Nutzungsbedingungen abweichende Regelungen gelten nur dann, wenn diese vom Plattformbetreiber schriftlich bestätigt werden. Mit der Zulassung gem. § 3 erkennt der Nutzer diese Nutzungsbedingungen als maßgeblich an.
(3) Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dem Nutzer vom Plattformbetreiber schriftlich, per Telefax oder per E-Mail mitgeteilt. Widerspricht der Nutzer solchen Änderungen nicht innerhalb von sechs Wochen nach Zugang der Mitteilung, gelten die Änderungen als vereinbart. Auf das Widerspruchsrecht und die Rechtsfolgen des Schweigens wird der Nutzer im Falle der Änderung der Nutzungsbedingungen gesondert hingewiesen.
§ 2 Leistungen des Plattformbetreibers
(1) Das Portal ist eine Plattform zur Listung von Dienstleistungen im Weiterbildungsbereich. Das Portal verfügt über einen Kurspool, in welchen Daten eingegeben werden können und hält für jeden Nutzer ein Profil bereit, welches angepasst werden kann.
(2) Die Leistungen des Plattformbetreibers bestehen u.a. in:
(a) Bereithaltung der Nutzungsmöglichkeiten des Portals nach Zulassung des Nutzers gem. § 3;
(b) Ermöglichung von Listungen der vom Nutzer angebotenen Dienstleistungen auf dem Portal gem. § 4;
(c) Schaffung von Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten unter den Nutzern bzw. Vertragsparteien;
(3) Der Plattformbetreiber schuldet im Jahresmittel eine Verfügbarkeit des Portals für die vereinbarten Leistungen von 98,5 %. Dies schließt erforderliche Wartungsarbeiten ein.
(4) Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Inhalt und Struktur der Plattform sowie die dazugehörigen Benutzeroberflächen zu ändern oder zu erweitern, wenn hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Nutzer geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Der Plattformbetreiber wird die Nutzer des Portals über die Änderungen entsprechend informieren.
(5) Verträge schließt der Nutzer über das Portal nicht ab. Das Portal stellt lediglich eine Möglichkeit für den Nutzer dar, über seine Dienstleistungen und die jeweiligen Konditionen zu informieren.
§ 3 Zulassung und Zugang zum Portal
(1) Voraussetzung für die Nutzung des Portals ist der Abschluss eines Vertrages mit dem Plattformbetreiber. Das Portal steht nur Kaufleuten im Sinne des HGB, Freiberuflern und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zur Verfügung. Ein Anspruch auf Zulassung oder Nutzung des Portals besteht nicht.
(2) Der Nutzer hat das vom Plattformbetreiber zur Verfügung gestellte Vertragsdokument ausgefüllt und unterschrieben dem Plattformbetreiber zu übergeben (Antrag). Die Annahme des Antrags auf Abschluss des Vertrages erfolgt durch Rücksendung des wiederum vom Plattformbetreiber unterzeichneten Exemplars des Vertragsdokuments an den Nutzer. Durch die Zulassung (Vertragsschluss) kommt ein kostenpflichtiger Dienstvertrag auf unbestimmte Zeit zwischen dem Plattformbetreiber und dem jeweiligen Nutzer nach diesen Nutzungsbedingungen zustande. Die vom Nutzer zu zahlende Vergütung richtet sich nach den aktuellen Preiskonditionen, welche auf dem Portal einsehbar und aus dem Vertragsdokument ersichtlich sind.
(3) Die jeweils anfallenden Vergütungen werden – sofern nicht anders vereinbart – jährlich im Voraus abgerechnet. Die Vergütungen werden zum ersten Werktag des auf den Abschluss des Dienstvertrages folgenden Monats sowie zum 01. Januar für die Folgejahre fällig. Der Plattformbetreiber ist zurzeit nicht umsatzsteuerpflichtig. Sollte für die genannten Vergütungen eine Umsatzsteuerpflicht entstehen, erhöht sich die Jahresgebühr um den jeweils geltenden Steuersatz. Mit der Speicherung der Abrechnungsdaten zu Beweiszwecken und/oder im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten ist der Nutzer einverstanden.
(4) Der Nutzer steht dafür ein, dass die von ihm, insbesondere im Rahmen seines Antrages auf Zulassung gem. Abs.2 gegenüber dem Plattformbetreiber gemachten Angaben wahr und vollständig sind. Er verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle künftigen Änderungen der gemachten Angaben unverzüglich mitzuteilen. Gleiches gilt auch für alle Angaben, die vom Nutzer bei der Einrichtung von Mitarbeiter-Logins gemacht werden.
(5) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, einem Nutzer die Zulassung zu entziehen oder den Zugang zum Portal zu sperren, falls ein hinreichender Verdacht besteht, dass er gegen diese Nutzungsbedingungen verstoßen hat. Der Nutzer kann diese Maßnahmen abwenden, wenn er den Verdacht durch Vorlage geeigneter Nachweise auf eigene Kosten ausräumt.
(6) Alle Logins sind individualisiert und dürfen nur vom jeweils berechtigten Nutzer verwendet werden. Der Nutzer ist verpflichtet, Login und Passwort geheim zu halten und vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu schützen. Bei Verdacht des Missbrauchs durch einen Dritten wird der Nutzer den Plattformbetreiber hierüber unverzüglich informieren. Sobald der Plattformbetreiber von der unberechtigten Nutzung Kenntnis erlangt, wird der Plattformbetreiber den Zugang des unberechtigten Nutzers sperren. Der Plattformbetreiber behält sich das Recht vor, Login und Passwort eines Nutzers zu ändern; in einem solchen Fall wird der Plattformbetreiber den Nutzer hierüber unverzüglich informieren.
§ 4 Pflichten der Nutzer
(1) Die Listung von Leistungen darf nicht erfolgen, wenn diese nach der jeweils für den intendierten Vertrag maßgeblichen Rechtsordnung gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen würden. Es dürfen insbesondere keine Leistungen gelistet werden, deren Angebot oder Verkauf gegen Rechte Dritter verstoßen; gleiches gilt für pornographisches, jugendgefährdendes oder verfassungsfeindliches Material, Propagandamaterial etc. Der Plattformbetreiber ist berechtigt, eine solche Listung unverzüglich vom Portal zu entfernen.
(2) Dienstleistungen, die nur gegen einen gesetzlich vorgeschriebenen Nachweis angeboten werden dürfen, dürfen auf dem Portal nur gelistet werden, wenn der Nachweis in die Beschreibung der Dienstleistungen aufgenommen wurde.
(3) Mit der Zulassung gem. § 3 übernimmt der Nutzer gegenüber dem Plattformbetreiber und allen anderen Nutzern die Gewähr, dass bezüglich der von ihm übertragenen Daten die datenschutzrechtlichen Erfordernisse durch den Nutzer eingehalten werden und stellt den Plattformbetreiber von jeglichen Ansprüchen, auch öffentlich-rechtlicher Natur, frei. Insbesondere muss der Nutzer die für ihn auf der Plattform handelnden Personen (insbesondere Mitarbeiter) über die dabei erforderlichen Datenverarbeitungsprozesse durch den Plattformbetreiber gemäß Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers unter proweiterbildungplus.de/datenschutz informieren und die gegebenenfalls notwendige Einwilligung dieser handelnden Personen einholen, bevor deren personenbezogene Daten in die Plattform eingestellt werden.
§ 5 Änderungsvorbehalt
(1) Der Plattformbetreiber wird das Portal auch zukünftig weiterentwickeln und behält sich vor, die Leistungen gem. § 2 zu verändern, sofern das Nutzerverhalten dies nahelegt. Über geplante Veränderungen werden die Nutzer vorab informiert.
(2) Der Nutzer hat ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Ablehnung der geplanten Änderungen hat und diese trotzdem umgesetzt werden. Ein besonderes Interesse an der Ablehnung liegt insbesondere dann vor, wenn die Inanspruchnahme der geänderten Leistungen für den Nutzer keinen Nutzen mehr erbringt.
§ 6 Haftung des Plattformbetreibers
(1) Der Plattformbetreiber haftet für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit uneingeschränkt, für leichte Fahrlässigkeit jedoch nur bei der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten. Als vertragswesentliche Pflichten gelten das zur Verfügung Stellen eines funktionsfähigen Systems, die Übermittlung des Login an die zugelassenen Nutzer und das Minimieren des Risikos einer missbräuchlichen Nutzung des Portals durch Dritte oder von Angriffen durch Hacker. Die Haftung bei Verletzung einer solchen vertragswesentlichen Pflicht ist auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dessen Entstehen der Plattformbetreiber bei Vertragsabschluss aufgrund der zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände rechnen musste.
(2) Für vom Plattformbetreiber nicht verschuldete Störungen innerhalb des Leitungsnetzes übernimmt der Plattformbetreiber keine Haftung.
(3) Für den Verlust von Daten haftet der Plattformbetreiber nach Maßgabe der vorstehenden Absätze nur dann, wenn ein solcher Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen seitens des Nutzers nicht vermeidbar gewesen wäre.
(4) Die Haftung erstreckt sich nicht auf Beeinträchtigungen des vertragsgemäßen Gebrauchs der vom Plattformbetreiber auf dem Portal erbrachten Leistungen, die durch eine unsachgemäße oder fehlerhafte Inanspruchnahme durch den Nutzer verursacht worden sind.
(5) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten sinngemäß auch zugunsten der Erfüllungsgehilfen des Plattformbetreibers.
(6) Die vorstehenden Regelungen berühren nicht die Haftung für Schäden, die sich aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit ergeben. Hier haftet der Plattformbetreiber uneingeschränkt.
(7) Soweit über das Portal eine Möglichkeit der Weiterleitung auf Datenbanken, Websites, Dienste etc. Dritter, z.B. durch die Einstellung von Links oder Hyperlinks gegeben ist, haftet der Plattformbetreiber weder für Zugänglichkeit, Bestand oder Sicherheit dieser Datenbanken oder Dienste, noch für den Inhalt derselben. Insbesondere haftet der Plattformbetreiber nicht für deren Rechtmäßigkeit, inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit, Aktualität, etc.
§ 7 Fremde Inhalte
(1) Den Nutzern ist es untersagt, Inhalte (z.B. durch Links oder Frames) in dem Portal einzustellen, die gegen gesetzliche Vorschriften, behördliche Anordnungen oder gegen die guten Sitten verstoßen. Ferner ist es ihnen untersagt, Inhalte einzustellen, die Rechte, insbesondere Urheber- oder Markenrechte Dritter verletzen.
(2) Der Plattformbetreiber macht sich fremde Inhalte unter keinen Umständen zu Eigen. Der Nutzer garantiert dem Plattformbetreiber und den übrigen Nutzern der Plattform, dass die von ihm gelisteten Dienstleistungen keine Urheberrechte, Marken, Patente andere Schutzrechte oder Betriebsgeheimnisse verletzen.
(3) Der Plattformbetreiber behält sich vor, fremde Inhalte zu sperren, wenn diese nach den geltenden Gesetzen strafbar sind oder erkennbar zur Vorbereitung strafbarer Handlungen dienen.
(4) Der Nutzer wird den Plattformbetreiber von sämtlichen Ansprüchen freistellen, die Dritte gegen den Plattformbetreiber wegen der Verletzung ihrer Rechte oder wegen Rechtsverstößen aufgrund der vom Nutzer eingestellten Angebote und/oder Inhalte geltend machen, sofern der Nutzer diese zu vertreten hat. Der Nutzer übernimmt diesbezüglich auch die Kosten der Rechtsverteidigung des Plattformbetreibers einschließlich sämtlicher Gerichts- und Anwaltskosten.
§ 8 Sonstige Pflichten des Nutzers
(1) Der Nutzer ist verpflichtet,
(a) die erforderlichen Datensicherungsvorkehrungen während der gesamten Vertragslaufzeit einzurichten und aufrechtzuerhalten. Dies bezieht sich im Wesentlichen auf den sorgfältigen und gewissenhaften Umgang mit Logins und Passwörtern;
(b) in seinem Bereich eintretende technische Änderungen dem Plattformbetreiber umgehend mitzuteilen, wenn sie geeignet sind, die Leistungserbringung oder die Sicherheit des Portals des Plattformbetreibers zu beeinträchtigen;
(c) bei der Aufklärung von Angriffen Dritter auf das Portal mitzuwirken, soweit diese Mitwirkung durch den Nutzer erforderlich ist;
(d) Listungen in dem Portal ausschließlich im Rahmen des kaufmännischen Geschäftsbetriebs zu gewerblichen Zwecken vorzunehmen
(2) Der Nutzer verpflichtet sich, alle Maßnahmen zu unterlassen, welche die Funktionsweise des Portals gefährden oder stören, sowie nicht auf Daten zuzugreifen, zu deren Zugang er nicht berechtigt ist. Weiterhin muss er dafür Sorge tragen, dass seine über das Portal übertragenen Informationen und eingestellten Daten nicht mit Viren, Würmern oder Trojanischen Pferden behaftet sind. Der Nutzer verpflichtet sich, dem Plattformbetreiber alle Schäden zu ersetzen, die aus der von ihm zu vertretenden Nichtbeachtung dieser Pflichten entstehen und darüber hinaus den Plattformbetreiber von allen Ansprüchen Dritter, einschließlich der Anwalts- und Gerichtskosten, freizustellen, die diese aufgrund der Nichtbeachtung dieser Pflichten durch den Nutzer gegen den Plattformbetreiber geltend machen.
§ 9 Datenverarbeitung und Einhaltung der Vertraulichkeit durch den Plattformbetreiber; Geheimnisschutz
(1) Die Server des Plattformbetreibers sind dem Stand der Technik entsprechend, insbesondere durch Firewalls, gesichert; dem Nutzer ist jedoch bekannt, dass für alle Teilnehmer die Gefahr besteht, dass übermittelte Daten im Übertragungsweg ausgelesen werden können. Dies gilt nicht nur für den Austausch von Informationen über E-Mail, die das System verlassen, sondern auch für das integrierte Nachrichtensystem sowie für alle sonstigen Übertragungen von Daten. Die Vertraulichkeit der im Rahmen der Nutzung des Portals übermittelten Daten kann daher nicht gewährleistet werden.
(2) Der Nutzer willigt darin ein, dass der Plattformbetreiber Informationen und nicht personenbezogene Daten über die Listungen von Dienstleistungen in anonymisierter Form speichert und ausschließlich in dieser anonymisierten Form für Marketingzwecke, z.B. für die Erstellung von Statistiken und Präsentationen, nutzen darf.
(3) Der Plattformbetreiber ist berechtigt, während der Laufzeit dieses Vertrages die im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung vom Nutzer erhaltenen nicht personenbezogenen Daten zu bearbeiten und zu speichern. Im Einzelnen willigt der Nutzer darin ein, dass der Plattformbetreiber:
(a) die vom Nutzer im Rahmen des Zulassungsantrags gemachten Angaben zu Unternehmensdaten und Rechnungsdaten sowie entsprechende vom Nutzer mitgeteilte Aktualisierungen speichert und bearbeitet;
(b) die vom Nutzer im Zusammenhang mit der von ihm gewünschten Firmenpräsentation selbstständig in das Portal eingepflegten Daten speichert und im öffentlichen Bereich des Portals für andere registrierte und nicht registrierte Nutzer zum Abruf bereithält.
(4) Der Plattformbetreiber wird im Übrigen alle den Nutzer betreffenden Daten, die von diesem als vertraulich gekennzeichnet werden, vertraulich behandeln und nur nach Maßgabe dieser Nutzungsbedingungen verwenden. Der Plattformbetreiber behält sich vor, hiervon abzuweichen, wenn der Plattformbetreiber aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Anordnungen Daten des Nutzers offenlegen muss.
(5) Hinsichtlich personenbezogener Daten wird auf die Datenschutzerklärung des Plattformbetreibers unter proweiterbildungplus.de/datenschutz verwiesen.
(6) Geschäftsgeheimnisse des Nutzers i.S.v. § 2 Nr. 1 GeschGehG darf der Plattformbetreiber im Anwendungsbereich des § 1 GeschGehG nur gem. den Bestimmungen der § 3, § 4, § 5 GeschGehG erlangen, nutzen bzw. offenlegen.
§ 10 Abtretung und Aufrechnung
(1) Eine teilweise oder vollständige Übertragung der Rechte des Nutzers aus dem Vertrag mit dem Plattformbetreiber auf Dritte ist ausgeschlossen.
(2) Zur Aufrechnung gegenüber dem Plattformbetreiber ist der Nutzer nur mit unbestrittenen oder rechtskräftigen Gegenforderungen berechtigt.
§ 11 Vertragsdauer
(1) Der diesen Nutzungsbedingungen zugrundeliegende Vertrag wird auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Er beginnt mit der Zulassung durch den Plattformbetreiber gem. § 3.
(2) Der Vertrag kann von beiden Parteien mit einer Frist von zwei Monaten zum jeweiligen Jahresende gekündigt werden.
(3) Jede Partei hat das Recht, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Ein wichtiger Grund ist für den Plattformbetreiber insbesondere:
(a) der Verstoß eines Nutzers gegen die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen, der auch nach Fristsetzung nicht beseitigt wird;
(b) die deliktische Handlung eines Nutzers oder der Versuch einer solchen, z.B. Betrug;
(c) der Verzug des Nutzers mit der Zahlungspflicht gemäß der vom Nutzer gem. § 3 Abs. 2 und 3 zu leistenden Zahlung um mehr als sechs Wochen.
(d) andauernde Betriebsstörungen infolge von höherer Gewalt, die außerhalb der Kontrolle des Plattformbetreibers liegen, wie z.B. Naturkatastrophen, Brand, unverschuldeter Zusammenbruch von Leitungsnetzen.
(4) Jede Kündigung muss schriftlich erfolgen. Kündigungen per Fax oder E-Mail wahren die Schriftform.
§12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten ist Unna. Der Plattformbetreiber ist daneben berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu klagen.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen unwirksam sein oder werden und/oder den gesetzlichen Regelungen widersprechen, so wird hierdurch die Wirksamkeit der Nutzungsbedingungen im Übrigen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung wird von den Vertragsparteien einvernehmlich durch eine solche Bestimmung ersetzt, welche dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise am nächsten kommt. Die vorstehende Regelung gilt entsprechend bei Regelungslücken.
Stand: August 2024