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Bildungscheck 2.0: Antragstellung ab 01. September 2026 wieder möglich

Die Antragsstellung für den Bildungsscheck 2.0 war wegen einer ESF-Richtlinienanpassung unterbrochen - ist nun aber ab dem 01. September wieder möglich.

Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung ab dem 01. September 2026 folgenden Weiterbildungsinhalte und Formate voraussichtlich nicht förderfähig sind:

Gesundheitsprävention & Persönliche Kompetenzen des Antragstellers
private Weiterbildung (Inhalte die überwiegend im privaten Kontext genutzt werden können)
Nicht anerkannte Pflege- und Gesundheitsweiterbildungen
Prüfung und Prüfungsvorbereitung
Anwendungen von Scientology
Weiterbildungen, zu deren Finanzierung der Arbeitgeber verpflichtet ist
Einzelcoaching & Veranstaltungen
Erwerb der Fahrerlaubnis für PKW oder Motorrad/Krafträder

Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen: Link zum Schnelltest

Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag

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