
Bildungscheck 2.0: Antragstellung ab 01. September 2026 wieder möglich
Bitte beachten Sie, dass bei einer Antragstellung ab dem 01. September 2026 folgenden Weiterbildungsinhalte und Formate voraussichtlich nicht förderfähig sind:
Gesundheitsprävention & Persönliche Kompetenzen des Antragstellers
private Weiterbildung (Inhalte die überwiegend im privaten Kontext genutzt werden können)
Nicht anerkannte Pflege- und Gesundheitsweiterbildungen
Prüfung und Prüfungsvorbereitung
Anwendungen von Scientology
Weiterbildungen, zu deren Finanzierung der Arbeitgeber verpflichtet ist
Einzelcoaching & Veranstaltungen
Erwerb der Fahrerlaubnis für PKW oder Motorrad/Krafträder
Prüfen Sie mit dem Schnelltest die Voraussetzung, um Ihre Weiterbildung fördern zu lassen: Link zum Schnelltest
Die Antragsstellung erfolgt unter: https://www.mags.nrw/esf-online-antrag
