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Neu erschienen: Broschüre zum Bildungsurlaub in NRW

Die neue Bildungsurlaubsbroschüre für September 2026 bis März 2027 ist da und umfasst 2.265 in NRW anerkannte Bildungsurlaube und bietet Beschäftigten damit eine breite Auswahl anerkannter Weiterbildungen.

Das Thema Künstliche Intelligenz dominiert die Diskussion über die Zukunft unserer Arbeitswelt. Die Broschüre präsentiert ab sofort Seminare zum Thema Künstliche Intelligenz in einem eigenen Kapitel und erleichtert so deren Auffindbarkeit.

 

Alles im Überblick

Wieviel Bildungsurlaub steht Ihnen zu?

  • 5 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche pro Jahr.
  • Der Anspruch des laufenden Jahres kann auf das folgende Kalenderjahr übertragen und mit dem neuen Anspruch zusammengefasst werden (insgesamt bis zu 10 Tage).
  • Für Auszubildende gelten insgesamt 5 Tage während der gesamten Ausbildung – ausschließlich für politische Bildung.
  • Der Anspruch besteht frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Für wen gilt der Anspruch?

  • Arbeitnehmer*innen
  • Auszubildende (nur für politische Bildung)
  • Landesbeamte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, jedoch auf Sonderurlaub. Weitere Informationen finden Sie hier.

Art der Veranstaltung

  • Politische und berufliche Weiterbildung
  • Mindestdauer: 3 Tage am Stück oder 5 Tage in Wochenintervallen
  • Tägliche Mindestzeit: 6 Unterrichtsstunden
  • Der Veranstaltungsort darf maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein.
    • Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.
  • Online-Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.

Fristen und Antragsverfahren

  • Antrag beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
  • Der Arbeitgeber muss eine Ablehnung innerhalb von 3 Wochen schriftlich und begründet mitteilen. Erfolgt keine fristgerechte Ablehnung, gilt der Antrag als genehmigt.

Einschränkungen und Besonderheiten

  • Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung können auf den Bildungsurlaub angerechnet werden.
  • In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten gilt: Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten pro Jahr.
  • In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • Bei beruflicher Bildung kann der Arbeitgeber einen mindestens mittelbaren Vorteil fordern, also einen Bezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit.


Die Bildungsurlaub-Broschüre kann auch kostenlos abgeholt werden bei:
Stiftung Weiterbildung c/o Wirtschaftsförderung Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Straße 19
59425 Unna

Sie finden alle aktuellen Seminarangebote auch unter www.bildungsurlaub.de.

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