Skip to main content

Neue Broschüre "Bildungsurlaub in NRW" erschienen

Anerkannte Seminare, Infos und praktische Tipps rund um den Bildungsurlaub.

Bildungsurlaub ist das Recht auf bis zu 5 Tage Weiterbildung für Arbeitnehmer*innen während der Arbeitszeit – und das jedes Jahr aufs Neue.

Wenn Sie also in einem Bundesland mit Bildungsurlaubsgesetz arbeiten (das sind alle außer Sachsen und Bayern), haben Sie grundsätzlich Anspruch darauf. Ihr*e Arbeitergeber*in zahlt das Gehalt weiter - und natürlich wird der Bildungsurlaub nicht auf den Erholungsurlaub angerechnet. Keinen Bildungsurlaub gibt es leider für Beamte.

Habe ich eigentlich Anspruch auf Bildungsurlaub? Wie finde ich einen anerkannten Bildungsurlaub? Wie melde ich meinen Bildungsurlaub beim Arbeitgeber korrekt an? Was tun, wenn es bei der Beantragung mal hakt?

Die Bildungsurlaub-Broschüre für den Zeitraum März bis September 2025 kann kostenlos abgeholt werden bei:
Stiftung Weiterbildung c/o Wirtschaftsförderung Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Straße 19
59425 Unna

Sie finden die aktuellen Seminarangebote auch unter www.bildungsurlaub.de.

Zurück