
Neu erschienen: Broschüre zum Bildungsurlaub in NRW
Wieviel Bildungsurlaub steht Ihnen zu?
- 5 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche pro Jahr.
- Der Anspruch des aktuellen Jahres kann auf das Folgejahr übertragen werden, um die Tage flexibler zu nutzen.
- Für Auszubildende gelten insgesamt 5 Tage während der gesamten Ausbildung – ausschließlich für politische Bildung.
- Der Anspruch besteht frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.
Für wen gilt der Anspruch?
- Arbeitnehmer*innen
- Auszubildende (nur für politische Bildung)
- Landesbeamte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, jedoch auf Sonderurlaub. Weitere Informationen finden Sie hier.
Art der Veranstaltung
- Politische und berufliche Weiterbildung
- Mindestdauer: 3 Tage am Stück oder 5 Tage in Wochenintervallen
- Tägliche Mindestzeit: 6 Unterrichtsstunden
- Der Veranstaltungsort darf maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein.
- Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.
- Online-Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.
Fristen und Antragsverfahren
- Antrag beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
- Der Arbeitgeber muss innerhalb von 3 Wochen auf den Antrag reagieren und ihn ablehnen.
Einschränkungen und Besonderheiten
- Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung können auf den Bildungsurlaub angerechnet werden.
- In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten gilt: Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten pro Jahr.
- In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub.
- Bei beruflicher Bildung kann der Arbeitgeber einen mindestens mittelbaren Vorteil fordern, also einen Bezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit.
Die Bildungsurlaub-Broschüre kann auch kostenlos abgeholt werden bei:
Stiftung Weiterbildung c/o Wirtschaftsförderung Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Straße 19
59425 Unna
Sie finden alle aktuellen Seminarangebote auch unter www.bildungsurlaub.de.
