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Neu erschienen: Broschüre zum Bildungsurlaub in NRW

Alles im Überblick

Wieviel Bildungsurlaub steht Ihnen zu?

  • 5 Tage bei einer 5-Tage-Arbeitswoche pro Jahr.
  • Der Anspruch des aktuellen Jahres kann auf das Folgejahr übertragen werden, um die Tage flexibler zu nutzen.
  • Für Auszubildende gelten insgesamt 5 Tage während der gesamten Ausbildung – ausschließlich für politische Bildung.
  • Der Anspruch besteht frühestens 6 Monate nach Bestehen des Beschäftigungsverhältnisses.

Für wen gilt der Anspruch?

  • Arbeitnehmer*innen
  • Auszubildende (nur für politische Bildung)
  • Landesbeamte haben keinen Anspruch auf Bildungsurlaub, jedoch auf Sonderurlaub. Weitere Informationen finden Sie hier.

Art der Veranstaltung

  • Politische und berufliche Weiterbildung
  • Mindestdauer: 3 Tage am Stück oder 5 Tage in Wochenintervallen
  • Tägliche Mindestzeit: 6 Unterrichtsstunden
  • Der Veranstaltungsort darf maximal 500 km von der NRW-Landesgrenze entfernt sein.
    • Diese Beschränkung gilt nicht für Seminare an Gedenkstätten des Nazi-Terrors.
  • Online-Veranstaltungen sind ebenfalls möglich.

Fristen und Antragsverfahren

  • Antrag beim Arbeitgeber spätestens 6 Wochen vor Kursbeginn.
  • Der Arbeitgeber muss innerhalb von 3 Wochen auf den Antrag reagieren und ihn ablehnen.

Einschränkungen und Besonderheiten

  • Bis zu 2 Tage betriebliche Fortbildung können auf den Bildungsurlaub angerechnet werden.
  • In Betrieben mit bis zu 50 Beschäftigten gilt: Bildungsurlaub nur für 10 % der Beschäftigten pro Jahr.
  • In Betrieben mit weniger als 10 Beschäftigten besteht kein Anspruch auf Bildungsurlaub.
  • Bei beruflicher Bildung kann der Arbeitgeber einen mindestens mittelbaren Vorteil fordern, also einen Bezug des Themas zur ausgeübten Tätigkeit.


Die Bildungsurlaub-Broschüre kann auch kostenlos abgeholt werden bei:
Stiftung Weiterbildung c/o Wirtschaftsförderung Kreis Unna
Friedrich-Ebert-Straße 19
59425 Unna

Sie finden alle aktuellen Seminarangebote auch unter www.bildungsurlaub.de.

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